Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

PEKO GmbH – Anlagenbau, Wartung, Instandhaltung
Am Herrschaftsweiher 9, 67071 Ludwigshafen am Rhein

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und
sonstigen Leistungen der PEKO GmbH – Anlagenbau, Wartung Instandhaltung (nachfolgend
„PEKO GmbH“) gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“).
Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden nicht beliefert. Entgegenstehende oder
abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die PEKO GmbH
stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen
Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote der PEKO GmbH sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich
gekennzeichnet. Die Preisbindung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot; sofern dort keine
Frist angegeben ist, gilt eine Bindung von vier Wochen ab Angebotsdatum.

Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Beginn der
Leistungserbringung durch die PEKO GmbH zustande.

Für Einzelaufträge, die im Rahmen einer bestehenden Rahmenvereinbarung oder
Rahmenbestellung erteilt werden, gilt der Vertrag als zustande gekommen, ohne dass es einer
gesonderten Auftragsbestätigung für jeden Einzelauftrag bedarf – es sei denn, es wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Es gelten die AGB in der jeweils in der
Rahmenvereinbarung einbezogenen Fassung.

Die PEKO GmbH behält sich sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an ihren Angeboten,
Zeichnungen, Plänen und anderen Unterlagen vor. Diese dürfen ohne ausdrückliche
Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind auf
Verlangen zurückzugeben, wenn kein Vertrag zustande kommt.

3. Leistungsumfang und Pflichten des Kunden

Die PEKO GmbH bietet Industriedienstleistungen an, insbesondere in den Bereichen Metall-
und Stahlbau, Kranservice, Wartung und Instandhaltung, Industriereinigung, Prüfservice, Türen-
und Torservice, Maschinenumzüge, Handel sowie Schulungen. Der genaue Leistungsumfang
ergibt sich aus dem individuellen Vertrag oder Angebot.

Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten alle Voraussetzungen für eine sichere,
reibungslose und ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen zu schaffen, u. a.:

• Bereitstellung notwendiger Genehmigungen und Erlaubnisse
• Hinweise auf besondere Gefahren (z. B. Explosions-, Absturz- oder Transportgefahren)
• Zugang zu relevanten Bereichen
• Übergabe notwendiger technischer Unterlagen, Pläne, Betriebshandbücher etc.
• Bereitstellung erforderlicher Energie, Medien, Lagerflächen und Sanitäreinrichtungen
• Falls vereinbart: Bereitstellung erforderlicher Hebezeuge, Arbeitsbühnen sowie
weiterer Maschinen.

4. Lieferung und Leistungserbringung

Lieferungen und Leistungen erfolgen vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt
wurden. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Verzögert sich die
Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Streik oder anderer
unvorhersehbarer Ereignisse, verschieben sich die Fristen angemessen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung binnen 14 Tagen nach
Rechnungsstellung ohne Abzug. Zahlungsverzug berechtigt die PEKO GmbH zur Berechnung
von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.

Mehrarbeiten, Wartezeiten sowie zeitliche Verzögerungen, die durch den Kunden verursacht
werden, werden zusätzlich zu den vereinbarten Preisen nach den jeweils gültigen
Verrechnungssätzen und Zuschlägen in Rechnung gestellt.

6. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der
Geschäftsverbindung im Eigentum der PEKO GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware
pfleglich zu behandeln und Dritte bei Zugriffen auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende
Ware auf das Eigentum der PEKO GmbH hinzuweisen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die
Vorbehaltsware ohne vorherige schriftliche Zustimmung der PEKO GmbH weiterzuveräußern
oder an Dritte weiterzugeben. Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist die PEKO
GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt stehende
Ware herauszuverlangen.

7. Schulungen

Für Schulungsangebote gelten die jeweils gesondert ausgewiesenen Inhalte und Bedingungen.
Die PEKO GmbH behält sich vor, Inhalte und Termine bei Vorliegen sachlicher Gründe zu ändern.
Die PEKO GmbH kann Veranstaltungen absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht wird, höhere Gewalt vorliegt oder ein kurzfristiger Ausfall von Referenten oder
Trainern (z. B. durch Krankheit oder Unfall) eintritt. Ein Anspruch auf Durchführung der
Schulung an einem bestimmten Termin oder durch eine bestimmte Person besteht nicht.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Unsere Schulungen finden in kleinen Gruppen mit maximal 8 Teilnehmenden statt, um eine
individuelle Betreuung und praxisnahe Qualität zu gewährleisten. Ein Kurs wird nur bei
Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von vier Personen durchgeführt.

Eine kostenfreie Stornierung der Teilnahme ist bis spätestens fünf Werktage vor
Schulungsbeginn möglich. Bei späterer Absage behalten wir uns vor, die volle Teilnahmegebühr
in Rechnung zu stellen, sofern kein Ersatzteilnehmender benannt wird.

8. Abnahme und Leistungsbestätigung

Bei werk- oder dienstleistungsähnlichen Leistungen gilt die Leistung als abgenommen bzw.
anerkannt, wenn der Kunde die Leistungserbringung nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach
Fertigstellung unter Angabe konkreter Mängel rügt oder in Gebrauch nimmt. PEKO GmbH kann
zur gemeinsamen Zustandsfeststellung auffordern. Bleibt der Kunde unentschuldigt fern, kann
die Zustandsfeststellung einseitig dokumentiert werden.

Bei Lieferungen gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5
Kalendertagen nach Übergabe der Ware auf Basis des Lieferscheins schriftlich einen Mangel
rügt.

9. Mitwirkungspflichten und Sicherheitsvorgaben

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiter der PEKO GmbH ungehinderten
Zugang zu den relevanten Bereichen erhalten und ggf. erforderliche Unterweisungen erhalten.
Er hat sicherzustellen, dass alle arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen vor Ort eingehalten
werden. Die Mitarbeiter der PEKO GmbH werden auf Wunsch des Kunden in bestehende
Sicherheitsunterweisungen eingebunden.

10. Verhalten auf Betriebsgeländen

Beim Einsatz auf fremden Betriebsgeländen verpflichtet sich die PEKO GmbH zur Einhaltung
der jeweiligen Haus- und Sicherheitsvorschriften. Der Kunde stellt sicher, dass diese vorab
kommuniziert und zur Verfügung gestellt werden.

11. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung
schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl der PEKO GmbH
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Verjährung für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab
Abnahme bzw. Lieferung, sofern keine gesetzlich zwingenden längeren Fristen gelten.

12. Haftung

Die PEKO GmbH haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Für sonstige Schäden haftet die PEKO
GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare
Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Produktionsausfall, ist ausgeschlossen.

13. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter:

www.pekogmbh.de/datenschutz.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der PEKO GmbH in Ludwigshafen am
Rhein. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
(CISG).

15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt
eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.